
Der Landtag des Freistaates Anhalt war das Landesparlament und damit die Legislative des Freistaates Anhalt in der Weimarer Republik. Sein Vorgänger waren die Landstände des Herzogtums Anhalt. ==Rechtsgrundlage und Aufbau== Gemäß Art. 7 ff. der Verfassung des Freistaates Anhalt vom 18. Juli 1919 bestand der Landtag aus 36 Abgeordneten, die nac...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landtag_des_Freistaates_Anhalt
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